Freie Parzellen
Freie Parzellen – Interessenten willkommen!
Wir suchen neue Gartenpächter!
In unserer Gartenanlage sind mehrere Parzellen frei geworden und warten auf engagierte neue Pächterinnen und Pächter. Einige der Gärten sind in den letzten Monaten etwas verwildert – bieten dafür aber die perfekte Gelegenheit, eigene Ideen umzusetzen und ein kleines Naturparadies nach den eigenen Vorstellungen neu zu gestalten.
Ob erfahrene Hobbygärtner oder motivierte Neulinge – alle sind willkommen!
Wir bieten:
- verschiedene Gartengrößen
- eine lebendige Gemeinschaft
- günstige Pachtkonditionen
- viel Raum für Kreativität
Wenn du Interesse an einer Parzelle hast, fülle bitte unseren Interessenten-Fragebogen aus und sende ihn uns per E-Mail oder per Post zu.
Du kannst den ausgefüllten Bogen außerdem bequem in den gelben Briefkasten am Haupteingang der Theklaer Str. 105 einwerfen.
Nach Eingang deiner Unterlagen melden wir uns bei dir, um einen Termin für ein persönliches Kennenlernen zu vereinbaren.
Bitte nimm dir zusätzlich einen Moment Zeit, um das Informationsblatt durchzulesen. Weitere Details und offene Fragen klären wir gerne im direkten Gespräch.
(Sollten aktuell keine Parzellen frei sein, hast du die Möglichkeit, dich in unsere Warteliste eintragen zu lassen.)
Wichtige Informationen:
Wer einen Kleingarten von einem bisherigen Pächter übernimmt, erwirbt ausschließlich die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen einschließlich Inventar sowie sämtliche Pflanzen, Sträucher und Bäume. Das Grundstück selbst bleibt Eigentum der Stadt und wird dem Pächter im Rahmen eines Pachtvertrages gegen eine jährlich zu entrichtende Pacht überlassen.
Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 40,00 Euro pro Mitglied zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bar am Tag der Vertragsunterzeichnung. Zusätzlich ist ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 300,00 Euro bar zu leisten. Dieser wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gartens vollständig zurückerstattet. Bei Neuübernahme eines Gartens ist darüber hinaus eine Stromvorauszahlung in Höhe von 100,00 Euro bar zu entrichten. Diese wird mit der darauffolgenden ersten Stromabrechnung verrechnet.
Die jährliche Pachtabrechnung wird im Februar für das jeweilige laufende Pachtjahr erstellt und setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Hierzu zählen insbesondere die an den Stadtverband abzuführenden Beträge, Kosten für Investitionen und Brauchwasser sowie weitere Kostenpositionen, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wurden. Unabhängig davon ist jeder Pächter verpflichtet, seinen Stromverbrauch gemäß Zählerstand einschließlich einer Vorauszahlung zu begleichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Kleingarten im Verein ein persönliches Hobby darstellt. Wie jedes Hobby ist auch dieses mit Kosten verbunden. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und nur so können wir uns gemeinsam unser kleines Stück heile Welt erhalten.